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Immobilienbüro PERERA
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53173 Bonn

Telefon 0228 / 25 01 17 o. 030 / 89 00 66 71
Mobil 0170 / 280 25 66
Telefax 0228 / 25 49 20 o. 030 / 89 00 66 72

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AGB


§ 1 PROVISIONSHÖHE

Die ortsübliche Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei


Zu den vorgenannten Maklerprovisionen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

§ 2 VORKENNTNIS

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

§ 3 UNBEFUGTE WEITERGABE

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Vorkenntnis ist innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist die Ursächlichkeit anerkannt.

§ 4 FÄLLIGKEIT DER PROVISION

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserers Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande- kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustandegekommen ist.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot ab- weichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nach- gewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammen- hang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich ange- fochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 5 HAFTUNG - BINDUNG

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Ob- jekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.

Alle Angaben stammen vom Verkäufer bzw. Vermieter und erfolgen unter Vorbehalt.